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Stichwort Streikrecht

Streikrecht für Beamtinnen und Beamte?

Streikrecht für Beamte: Elf Kläger ziehen vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

GEW gibt Lehrkräften Rechtsschutz

Frankfurt a.M. – Elf Klägerinnen und Kläger ziehen mit Rechtsschutz der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Ihr Ziel: das Streikrecht für Beamtinnen und Beamte. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG ) hatte in seinem Urteil vom 12. Juni die Klagen von vier Lehrerinnen und Lehrern zurückgewiesen. Damit ist der Rechtsweg in Deutschland ausgeschöpft und zum EGMR frei.

„Das Streikrecht ist ein Grund- und Menschenrecht. Es gehört zum Wesen der Demokratie. Das Streikverbot für Beamtinnen und Beamte als Ausdruck ihrer Treuepflicht entspringt dagegen dem obrigkeitsstaatlichen Denken des Kaiserreichs“, begründete GEW-Vorsitzende Marlis Tepe die Entscheidung der Gewerkschaft, nach Straßburg zu gehen. Die GEW vertritt wie im Völkerrecht festgeschrieben die Auffassung, dass es ein Menschenrecht auf Kollektivverhandlungen mit dem Recht auf Streik gibt, um Arbeitsbedingungen fair aushandeln zu können. „Das Streikverbot für Beamtinnen und Beamte in Deutschland steht im Widerspruch zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). In seinem Urteil hat das BVerfG versäumt, das Grundgesetz europa- und menschenrechtsfreundlich auszulegen, und so den Gesetzgeber daran gehindert, deutsches und internationales Recht zu harmonisieren. Die GEW erwartet, dass der EGMR dies korrigieren wird, wie er es schon in früheren Urteilen zum Beamtenstreikverbot in der Türkei getan hat“, betonte Tepe. „Wir wollen Neues gestalten, neue Wege der Teilhabe und der Gemeinsamkeit eröffnen und den Einfluss derjenigen stärken, die tagtäglich in der Schule unschätzbar wertvolle Arbeit leisten.“

Info: Die elf Klägerinnen und Kläger kommen aus den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Niedersachen und Schleswig Holstein. Für vier Kläger muss die Beschwerde bis zum 12. Dezember 2018 eingereicht werden, da das BVerfG ihre Beschwerde mit dem Urteil vom 12. Juni zurück gewiesen hatte. Bei den anderen Klägern ist die Verfassungsbeschwerde mit Verweis auf dieses Urteil mit Beschluss aus dem Juli 2018 abgewiesen worden, so dass die Frist hier – je nach individueller Zustellung – Mitte Januar 2019 abläuft. 

Die GEW hat das Gewerkschaftliche Zentrum für Revision und europäisches Recht in Kassel mit der Prozessvertretung beauftragt. Die Beschwerden werden durch den DGB-Rechtsschutz in Kürze verfasst und beim EGMR fristgerecht eingereicht.

Wie lange das Verfahren dauern wird, ist nicht einfach einzuschätzen. Nach den Erfahrungen in anderen Verfahren ist mit einer Entscheidung wohl erst in fünf Jahren zu rechnen.